Forderungseinzug nach französischem Recht
Paris, 08.02.2019
In Frankreich werden der Forderungseinzug und die Zinsen auf unbezahlte Rechnungen größtenteils durch die in Artikel L441-6 des Handelsgesetzbuches festgelegten Regelungen sowie durch einige andere für gerichtliche Entscheidungen und das Zivilverfahrensrecht geltende Bestimmungen geregelt.