Frankreich: Neue Regelungen im Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht und Datenschutz
Lyon, 01.10.2018
1. Weitgehend arbeitgeberfreundliche Neuerungen im Arbeitsrecht
a. Betriebsbedingte Kündigungen:
Die Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei den ausländischen Standorten des Konzerns anzubieten, wird aufgehoben.
Weiterlesen: Frankreich: Neue Regelungen im Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht und Datenschutz