ETUDE ANNE-MARIE SCHMIT
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http://www.etudeamschmit.lu/de/
Die 1997 gegründete Anwaltskanzlei Anne-Marie Schmit besitzt umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen anwaltlichen Tätigkeitsfeldern und eine ausgezeichnete Fachkompetenz. Die Kanzlei zeichnet sich besonders durch eine exzellente Teamarbeit, eine hochqualifizierte juristische Beratung und Vertretung sowie eine starke Kundenzufriedenheit aus. Des Weiteren genießt die Kanzlei einen sehr guten Ruf und allen ehemaligen Mitarbeitern gelang eine bemerkenswerte Karriere im öffentlichen Dienst oder in Form einer eigenen Kanzlei. Die Kanzlei reflektiert dabei die Sprachenvielfalt des Großherzogtums. So verfügen ihre Mitarbeiter sowohl über luxemburgische als auch über deutsche, französische, englische und italienische Sprachkenntnisse und können somit eventuelle Sprachbarrieren leicht überwinden.
Landesspezifische Informationen / Besonderheiten der nationalen Gerichtsverfahren
Die Gerichtsbarkeit des Großherzogtums Luxemburg ist in zwei Bezirke aufgeteilt, Luxemburg und Diekirch. Jeder Bezirk hat sein Bezirksgericht, das eine breite und allgemeine Zuständigkeit für zivile, kaufmännische und strafrechtliche Angelegenheiten besitzt. Des Weiteren verfügt jeder Bezirk über ein Jugendgericht.
Auf tieferer Ebene zählt das Großherzogtums drei Friedensgerichte, welche neben exklusiven Zuständigkeiten in verschiedenen Angelegenheiten auch eine allgemeine Zuständigkeit für Angelegenheiten unter 10.000 Euro haben. Diese drei Friedensgerichte befinden sich in der Hauptstadt Luxemburg, in Diekirch und in Esch-sur-Alzette. Gegen die Urteile kann Berufung vor den zwei Bezirksgerichten eingelegt werden.
Der oberste Gerichtshof befindet sich in der Hauptstadt Luxemburg. Er umfasst den Berufungsgerichtshof und den Kassationshof. Des Weiteren gibt es ein Verwaltungsgericht, sowie einen Verfassungsgerichtshof.
Man kann in den drei Amtssprachen plädieren: Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch. Die Gerichtsklagen und Schriftsätze sowie die Urteile sind allerdings traditionell auf Französisch verfasst.
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Network News
EuGH: Insolvenzanfechtung bei grenzüberschreitenden Geschäften
Berlin, 28.07.2021
Bekanntermaßen ist es für den Insolvenzverwalter bei in Deutschland durchgeführten Insolvenzverfahren besonders leicht, Gläubiger erfolgreich im Wege der Insolvenzanfechtung in Anspruch zu nehmen. Grundlage hierfür ist die ausgesprochen insolvenzverwalterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der mit einer Vielzahl von Beweiserleichterungen dem Insolvenzverwalter die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen in besonderem Maße den Weg ebnet.
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