EuGH: Durch Kartell entstandener Schaden muss auch Nicht-Marktteilnehmern ersetzt werden
Wien, 01.04.2020
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Dezember 2019 (Az.: C-435/18) können Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell betroffenen Markt tätig sind, den durch dieses Kartell entstandenen Schaden ersetzt verlangen.