Aktuelles
Europäische Kommission entwickelt Initiative zur Harmonisierung des Insolvenzrechts
Berlin, 18.03.2021
Im Rahmen der Vorstellung der „Kapitalmarktunion“ vom 24. September 2020 wurde eine zielgerichtete Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts angekündigt. Die Generaldirektion Justiz der EU- Kommission hat die Führung des Projekts übernommen und erste Möglichkeiten für einer Konvergenz der Insolvenzrechtsvorschriften innerhalb der EU identifiziert. Darauf folgte zum 18. Dezember 2020 das erste öffentliche Konsultationsverfahren im Rahmen der Initiative. Nunmehr wurde die zweite Phase der Konsultation eingeleitet
und von den von diesen Themen betroffenen Stakeholdern Rückmeldung zu den Bereichen erboten, die bereits als mögliche Themen der Initiative identifiziert wurden. Unser Mitglied PASCHEN Rechtsanwälte hat die Gelegenheit bereits genutzt, im Rahmen der Befragung bei der Formulierung der Prioritäten für die Initiative der Europäischen Kommission mitzuwirken.
Was möchte die Europäische Kommission erreichen?
Ineffiziente Insolvenzverfahren verzögern die Wiederherstellung von Unternehmenswerten mit negativer Auswirkung auf die Produktivität, den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung, so die Europäische Kommission. Auch sei national abweichendes Insolvenzrecht ein Grund für Zurückhaltung bei grenzüberschreitenden Investitionen, da die Befriedigung von Forderungen in Insolvenzfällen schwer abzuschätzen sei. Man beabsichtige daher, nationale Unterschiede im Insolvenzrecht anzugleichen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsverfahren und Steigerung der Effizienz von Insolvenzverfahren trifft insbesondere zur Definition des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit, den Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Rangfolge der Forderungen, Anfechtungsklagen und die Identifizierung und Nachverfolgung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerte keine Regelungen. Die aktuelle Initiative zur Harmonisierung des Insolvenzrechts soll hier Abhilfe schaffen.
Autor: RA Lutz Paschen, PASCHEN Rechtsanwälte