Aktuelles
EU vereinfacht Anerkennung öffentlicher Urkunden im EU-Ausland
Brüssel, 04.03.2019
Immer mehr Menschen zieht es aus beruflichen oder privaten Gründen in ein anderes EU-Land. Dabei bringt ein Umzug ins Ausland eine Vielzahl bürokratischer Hürden mit sich. Eine davon wird es in Zukunft jedoch nicht mehr geben:
Seit dem 16. Februar 2019 gelten neue EU-weite Regeln, die dem bisherigen Verwaltungsprozedere bei der Anerkennung öffentlicher Urkunden ein Ende setzen.
Voraussetzung für die Anwendung der neuen Verordnung ist, dass die Urkunde in einem EU-Land ausgestellt wurde und in einem anderen EU-Land den Behörden vorgelegt wird. Künftig gehören demnach mehrere Verwaltungsverfahren der Vergangenheit an:
- Behörden müssen öffentliche Urkunden auch ohne den notwendigen Echtheitsvermerk (Apostille) anerkennen. Der damit verbundene Aufwand für Kosten und Verwaltung entfällt.
- Ein mehrsprachiges Standardformular ersetzt künftig die beglaubigte Kopie und Übersetzung einer öffentlichen Urkunde. Das Formular steht in allen EU-Sprachen zur Verfügung und wird der Urkunde als Übersetzungshilfe beigefügt, so dass eine Übersetzung überflüssig wird.
- Weiterhin werden Betrugsversuche unterbunden, indem die empfangende Behörde, sollten berechtigte Zweifel an der Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestehen, diese über eine IT-Plattform bei der ausstellenden Behörde prüfen kann.
Mit Inkrafttreten der neuen Regeln können EU-Bürgerinnen und -Bürger nur noch die Echtheit ihrer öffentlichen Urkunden nachweisen, nicht jedoch die Anerkennung von deren Rechtswirkung außerhalb des ausstellenden EU-Landes. Die Anerkennung der Wirkung einer öffentlichen Urkunde unterliegt weiterhin dem nationalen Recht des EU-Landes, in dem das Dokument vorgelegt wird.
Die Regelungen wurden bereits im Juni 2016 verabschiedet. Danach hatten die EU-Länder zweieinhalb Jahre Zeit, die neuen Vereinfachungen zu implementieren.
Die Verordnung gilt für öffentliche Urkunden über:
- Geburt
- die Tatsache, dass eine Person am Leben ist
- Tod
- Namen
- Eheschließung
- Ehescheidung
- eingetragene Partnerschaft
- Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Abstammung
- Adoption
- Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts
- Staatsangehörigkeit
- Vorstrafenfreiheit
- das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament
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